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Mit der Fahrerlabnis der Klasse B darf
man fahren:
Kraftwagen
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, ein Anhänger mit max.
750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden. Ist die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg, aber nicht größer als
die Leermasse des Zugfahrzeugs darf der Anhänger mitgeführt werden,
wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht größer ist
als 3,5 t
(Entspricht der alten Klasse 3)
Eingeschlossen sind die Klassen:
M , L
Mindestalter: 18
Jahre
Mindesttheorie:
Grundunterricht: 12
Doppelstunden (bei Vorbesitz Klasse A1 6 Doppelstunden)
Klassenspezifischer Stoff: 2
Doppelstunden
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten: 5
Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit
Prüfung:
Theorie: ja
Praxis: 45
Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder
Kraftfahrstraßen
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