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Mit der Fahrerlabnis der Klasse BE darf
man fahren:
Kombinationen,
die aus Fahrzeugen der Klasse B mit Anhängern gebildet werden und
nicht unter die Klasse B fallen; wenn z.B. die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt.
Eingeschlossen sind die Klassen:
M , L
Mindestalter: 18
Jahre
Voraussetzung: Die
Prüfung der Klasse BE darf aber erst abgelegt werden, wenn die der
Klasse B bestanden ist. Der Antrag auf Klasse BE kann zusammen mit
dem Antrag auf Klasse B gestellt werden.
Mindesttheorie:
Grundunterricht:
Theorie nicht erforderlich
Klassenspezifischer Stoff: Theorie
nicht erforderlich
Praxis: nur
inhaltlich festgelegt
Ausbildungsfahrten: 3
Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit
Prüfung:
Theorie: entfällt
Praxis: 45
Minuten innerorts, außerorts, unter Einschluß von Autobahn oder
Kraftfahrstraßen, Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
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